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Nutzungsbedingungen


Drivable – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01. 06. 2025

§ 1 Präambel

(1)

Drivable vertreten durch Panzof & Kazmin GbR Alte Dorfstraße 95, 63594 Hasselroth Deutschland (nachfolgend „Drivable", „wir" oder „uns"), betreibt unter der Domain drivable.app, ihren Sub‑Domains sowie über mobile Applikationen (gemeinsam „Plattform") einen Online‑Marktplatz zur gewerblichen Vermietung von Kraftfahrzeugen.

(2)

Drivable stellt hierbei ausschließlich die technische Infrastruktur einschließlich Zahlungs- und Supportdienste zur Verfügung und wird nicht Vertragspartner des jeweiligen Mietvertrags. Mietverträge kommen stets unmittelbar zwischen dem jeweiligen Vermieter („Vermieter") und dem Mieter („Mieter") zustande.

(3)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln die Nutzung der Plattform durch Vermieter und Mieter mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder Österreich. Sie gelten gleichermaßen für Browser‑basierte wie für App‑basierte Zugriffe.

(4)

Abweichende Bedingungen der Vermieter oder Mieter finden keine Anwendung, es sei denn, Drivable hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

§ 2 Geltungsbereich, Vertragsparteien und Sprache

(1)

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Buchungen, Dienstleistungen und sonstigen Rechtsgeschäfte, die über die Plattform angebahnt oder abgeschlossen werden.

(2)

Vermieter dürfen ausschließlich Unternehmer i. S. d. § 14 BGB bzw. § 1 UGB sein. Das Inserieren von Fahrzeugen durch Privatpersonen ist untersagt.

(3)

Mieter können sowohl Verbraucher i. S. d. § 13 BGB/§ 1 KSchG als auch Unternehmer sein, sofern sie die jeweils geltenden Führerschein‑, Alters‑ und Kreditwürdigkeitsvoraussetzungen erfüllen.

(4)

Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Etwaige Übersetzungen dienen lediglich der Information; im Zweifel hat die deutsche Fassung Vorrang.

(5)

Die Rechtswahl‑ und Gerichtsstandsregelungen finden sich in § 17 dieser AGB. Unberührt bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 6 Abs. 2 Rom‑I).

§ 3 Registrierung und Nutzerkonto

(1) Voraussetzungen der Registrierung

Für die Nutzung der Plattform ist die vorherige Einrichtung eines Nutzerkontos („Account") erforderlich.

1. Vermieter dürfen ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. § 1 UGB sein und müssen bei Registrierung folgende Pflichtangaben machen:

o vollständige Firmenbezeichnung

o Sitzanschrift

o Umsatzsteuer‑Identifikationsnummer

o vertretungsberechtigte Person

o gültige Kontakt‑E‑Mail‑Adresse und Mobilfunknummer.

2. Mieter können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB/§ 1 KSchG) als auch Unternehmer sein. Sie haben bei Registrierung mindestens Namen, Anschrift, Geburtsdatum, E‑Mail‑Adresse, Mobilfunknummer sowie Dokumente mit einer gültige Fahrerlaubnis‑Nummer anzugeben.

(2) Verifizierungs‑ und Know‑Your‑Business‑Customer‑Prozess (KYBC)

Zur Erfüllung der Pflichten aus der Digital Services Regulation (VO (EU) 2022/2065 – „DSA") sowie der Geldwäscheprävention führt Drivable ein mehrstufiges Verifizierungsverfahren durch. Hierzu kann Drivable u. a. Handelsregisterauszüge, Gewerbeanmeldungen, Ausweiskopien, Führerscheinfotos oder Banknachweise anfordern und externe Dienstleister einschalten. Die Freischaltung des Accounts erfolgt erst nach erfolgreichem Abschluss der Verifizierung.

(3) Vertragsschluss über die Nutzung der Plattform

Mit Abschluss des Online‑Registrierungsprozesses, der ausdrücklichen Zustimmung zu diesen AGB und der Bestätigung der E‑Mail‑Adresse kommt zwischen dem Nutzer und Drivable ein Nutzungsvertrag zustande.

(4) Account‑Sicherheit und Aktualität der Daten

Die Zugangsdaten (Passwort, ggf. 2‑Faktor‑Token) sind vertraulich zu behandeln. Nutzer sind verpflichtet, sämtliche hinterlegten Daten stets aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich – spätestens jedoch binnen 5 Kalendertagen – im Account zu hinterlegen.

(5) Unzulässigkeit von Mehrfach‑Accounts

Pro natürlicher oder juristischer Person ist genau ein Account zulässig. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Drivable.

(6) Nichtübertragbarkeit

Das Nutzerkonto ist personengebunden und darf ohne Zustimmung von Drivable weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte übertragen werden.

(7) Sperrung und Kündigung

Drivable ist berechtigt, Accounts bei Verstößen gegen diese AGB, Gesetzesverletzungen oder begründetem Betrugsverdacht vorläufig zu sperren. Näheres regelt § 14.

§ 4 Vermittlungsleistung von Drivable

(1) Funktionsumfang

Drivable stellt den Nutzern eine digitale Infrastruktur zur Verfügung, welche folgende Kernfunktionen umfasst:

• Inserieren und Bewerben von Fahrzeugen durch Vermieter,

• Suche, Auswahl und Buchung durch Mieter,

• integrierte Zahlungsabwicklung gemäß § 6,

• Kommunikations‑ und Supportkanäle,

• Bewertungs‑ und Ranking‑System.

(2) Neutraler Marktplatz

Drivable agiert ausschließlich als technischer Vermittler und übernimmt weder Besitz noch Eigentum an den vermittelten Fahrzeugen. Drivable wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner des Mietvertrags; Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag bestehen ausschließlich zwischen Vermieter und Mieter.

(3) Rangfolge und Suchalgorithmen

Die Reihenfolge der Suchergebnisse richtet sich nach Relevanzkriterien wie Verfügbarkeit, Entfernung, Preis, Bewertungen und Buchungshistorie. Bezahlte Werbung oder „gesponserte Listings" werden als solche gekennzeichnet.

(4) Haftungsbeschränkung

Drivable übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der von Vermietern bereitgestellten Inhalte, insbesondere Fahrzeugbeschreibungen, Preise oder Verfügbarkeit. § 11 bleibt unberührt.

(5) Änderungen am Leistungsangebot

Drivable behält sich vor, Funktionen der Plattform zu ändern, einzuschränken oder weiterzuentwickeln, soweit dies für Nutzer zumutbar ist oder zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen erforderlich wird. Wesentliche Änderungen werden den Nutzern mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten in Textform angekündigt.

(6) Verfügbarkeit

Drivable schuldet eine durchschnittliche jährliche Systemverfügbarkeit von 98 %. Zeiten geplanter Wartungsfenster (in der Regel zwischen 02:00 und 06:00 Uhr MEZ/MESZ) gelten nicht als Ausfallzeiten, sofern sie rechtzeitig angekündigt wurden.

(7) Support

Drivable bietet einen deutsch‑ und englischsprachigen Kundensupport per E‑Mail sowie WhatsApp Chat‑Funktion an Werktagen von 09:00 bis 18:00 Uhr (MEZ/MESZ). Reaktionszeiten betragen in der Regel maximal 24 Stunden.

§ 5 Buchungs‑ und Zahlungsprozess; Vertragsarten

(1) Unverbindliche Mietanfrage des Mieters

Der Mieter wählt über die Plattform das gewünschte Fahrzeug, die Mietdauer und ggf. Zusatzleistungen aus und übermittelt durch Anklicken der Schaltfläche „Unverbindlich anfragen" eine unverbindliche Mietanfrage an den Vermieter. Zu diesem Zeitpunkt entsteht keinerlei Zahlungspflicht.

(2) Annahme durch den Vermieter

Der Vermieter kann die Anfrage innerhalb der auf der Plattform angezeigten Frist (standardmäßig 24 Stunden) durch Betätigung der Schaltfläche „Annehmen" akzeptieren. Erfolgt keine Annahme innerhalb dieser Frist, erlischt die Anfrage automatisch.

(3) Kauf‑ bzw. Reservierungsvertrag

Mit Annahme durch den Vermieter erhält der Mieter eine Zahlungsaufforderung und kann innerhalb der dort genannten Frist zwischen zwei Zahlungswegen wählen:

a) Vollständige Online‑Zahlung

Zahlt der Mieter den vollständigen Mietpreis (inkl. Zusatzleistungen) elektronisch über die Plattform, kommt dadurch kein Mietvertrag, sondern ein Kaufvertrag zwischen Mieter und Vermieter über das Recht, das Fahrzeug zu den im Inserat genannten Konditionen zu mieten („Reservierungs- bzw. Nutzungsgutschrift") zustande. Ein Anspruch auf Übergabe des Fahrzeugs entsteht erst nach Abschluss des Mietvertrags gemäß Abs. 4.

b) Teilzahlung / Barzahlung bei Übergabe

Entscheidet sich der Mieter für die Option „Barzahlung bei Übergabe", ist zunächst lediglich die im Checkout ausgewiesene nicht erstattungsfähige Reservierungsgebühr online zu entrichten. Auch hierdurch wird ausschließlich ein Kaufvertrag über die Reservierungsleistung zwischen Mieter und Vermieter geschlossen.

Sollte der Mieter die Restzahlung bei Fahrzeugübergabe nicht leisten, bleibt der Kaufvertrag über die Reservierungsleistung bestehen; die Plattform hat in diesem Fall Anspruch auf Einbehalt der vollen Reservierungsgebühr.

In beiden Varianten entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und Drivable; Drivable stellt lediglich die Zahlungsinfrastruktur bereit.

(4) Mietvertrag

Der rechtsverbindliche Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter kommt erst vor Ort bei Fahrzeugübergabe zustande, wenn

1. der Mieter den offenen Restbetrag des Mietpreises vollständig an den Vermieter gezahlt hat (sofern nicht bereits online vollständig bezahlt) und

2. das Fahrzeug entgegengenommen bzw. die Schlüssel übergeben wurden.

Die im Inserat hinterlegten Mietbedingungen (z. B. Freikilometer, Kraftstoffregelung, Versicherung) werden Bestandteil des vor Ort geschlossenen Mietvertrags.

(5) Stornierungen vor Mietvertragsabschluss

Bis zur Annahme nach Abs. 2 kann der Mieter seine Anfrage kostenfrei stornieren. Nach Abschluss des Kauf‑/Reservierungsvertrags gemäß Abs. 3 gelten die individuellen Stornobedingungen des Vermieters. Sofern keine spezifischen Regelungen definiert sind, gilt:

• Stornierung größer 24 Stunden vor geplantem Mietbeginn: 50 % des Gesamtmietpreises (mindestens jedoch die Reservierungsgebühr) werden fällig.

• Stornierung kleiner 24 Stunden vor geplantem Mietbeginn oder Nichtabholung ('No‑Show'): 100 % des Gesamtmietpreises werden fällig.

Erstattungen erfolgen über dasselbe Zahlungsmittel, das der Mieter verwendet hat.

(6) Vertragsänderungen

Änderungen des Mietzeitraums, des Fahrers oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Zustimmung beider Parteien über die Plattform. Drivable kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr gemäß Preisliste erheben.

(7) Kein Widerrufsrecht bei kurzfristigen Vermietungen

Der Mieter wird vor Abgabe seiner Zahlungsentscheidung deutlich darauf hingewiesen, dass für kurzfristige Kraftfahrzeugmieten (§ 8) kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

§ 6 Zahlungsabwicklung und Provision

(1) Zahlungsdienstleister

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Connect (Stripe Payments Europe, Ltd., Irland). Durch Hinterlegung einer Zahlungsmethode akzeptieren Nutzer die Stripe‑Nutzungsbedingungen.

(2) Zahlungsfluss

1. Der Mieter zahlt den Gesamtmietpreis einschließlich etwaiger Zusatzleistungen direkt an den Vermieter. Die Belastung des Zahlungsmittels erfolgt bei Bezahlung der akzeptierten Mietanfrage § 5 Abs. 3.

2. Der Vermieter ermächtigt Drivable im Rahmen von Stripe Connect unwiderruflich, die vertraglich vereinbarte Plattformprovision („Service Fee") und ggf. weitere Gebühren automatisiert von den ihm über Stripe gutgeschriebenen Beträgen einzubehalten oder nachträglich per SEPA‑Lastschrift einzuziehen.

(3) Provisionshöhe und Fälligkeit

Die Service Fee variiert je nach Region und nach dem mit dem jeweiligen Vermieter individuell vereinbarten Preisplan und beträgt derzeit zwischen 10 % und 15 % des Brutto‑Mietpreises. Die konkret anwendbare Höhe wird dem Vermieter im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

Sie wird mit Auszahlung des Mietpreises an den Vermieter sofort fällig. Drivable behält sich vor, die Service Fee gemäß Abs. 8 anzupassen.

(4) Abrechnung und Umsatzsteuer

1. Der Vermieter ist umsatzsteuerlicher Leistungserbringer gegenüber dem Mieter und stellt diesem eine Rechnung über den Mietpreis aus.

2. Drivable stellt dem Vermieter eine Abrechnung über die einbehaltene oder eingezogene Service Fee aus. Die Service Fee versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(5) Chargebacks und Rückbelastungen

Im Falle einer Rücklastschrift oder Kreditkartenrückbuchung („Chargeback"), die vom Mieter veranlasst wird, gilt Folgendes:

1. Wird der Betrag nach Prüfung durch die kartenausgebende Bank endgültig dem Vermieter oder Drivable belastet und stellt sich das Chargeback als unberechtigt heraus, verpflichtet sich der Mieter, den offenen Betrag sowie sämtliche dadurch entstandenen Bank-/Stripe-Gebühren und eine Bearbeitungspauschale von 15 € binnen 7 Kalendertagen nach Aufforderung zu erstatten.

2. Bis zur Klärung kann Drivable den Mieter-Account vorübergehend sperren und künftige Buchungen blockieren.

3. Erweist sich das Chargeback als berechtigt, trägt der Vermieter die in Satz 1 genannten Kosten.

4. Drivable ist berechtigt, die Forderung gegen den Mieter an den Vermieter abzutreten oder selbst gerichtlich geltend zu machen.

5. Rückbelastungen, die der Mieter nicht zu vertreten hat (z. B. Kartenmissbrauch durch Dritte), fallen nicht unter diese Regelung; in diesen Fällen gelten die Stripe-Regeln.

(6) Rückerstattungen

Gutschriften an den Mieter wegen Stornierungen oder Preisnachlässen werden, soweit technisch möglich, in derselben Zahlungsart erstattet.

(7) Zahlungsverzug des Vermieters

Gerät der Vermieter mit der Zahlung von Gebühren oder Chargebacks in Verzug, ist Drivable berechtigt,

• Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen,

• das Vermieter-Konto zu sperren,

• offene Forderungen an ein Inkassounternehmen abzutreten.

(8) Änderung der Service Fee

Drivable ist berechtigt, die Service Fee jederzeit anzupassen. Die geänderte Service Fee gilt ab dem im Vermieter-Dashboard ausgewiesenen Wirksamkeitszeitpunkt für

(i) alle ab diesem Zeitpunkt neu eingehenden Mietanfragen und

(ii) alle zu diesem Zeitpunkt bereits vom Vermieter angenommenen, aber noch nicht vollständig abgewickelten Buchungen, deren Mietbeginn mindestens 24 Stunden in der Zukunft liegt.

Drivable informiert den Vermieter über die Anpassung mindestens 24 Stunden vor Wirksamwerden durch einen deutlich sichtbaren Hinweis und per E-Mail. Die aktualisierte Service Fee wird automatisch bei der Abrechnung der jeweiligen Buchung berücksichtigt. Frühere Versionen der Preisübersicht archiviert Drivable zu Nachweiszwecken.

(9) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

Der Vermieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Drivable aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Kaution

(1) Kautionspflicht und Höhe

Der Vermieter kann für jede Fahrzeugmiete die Hinterlegung einer Kaution verlangen. Die Höhe der Kaution wird in der Fahrzeuganzeige und im Checkout klar ausgewiesen.

(2) Formen der Kautionsleistung

Der Mieter wählt im Checkout zwischen zwei Kautionsarten:

1. Karten‑/PayPal‑Kaution (vor Ort): Die Kaution wird bei Übergabe des Fahrzeugs direkt vom Vermieter mittels EC‑/Kreditkarte oder PayPal eingezogen. Drivable ist an Entgegennahme, Verwaltung oder Rückzahlung der Kaution nicht beteiligt.

2. Bar‑Kaution bei Übergabe: Der Mieter hinterlegt den Kautionsbetrag bei Abholung des Fahrzeugs direkt beim Vermieter in bar.

(3) Abwicklung der Kaution

Die Bar‑Kaution ist ein ausschließliches Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Drivable haftet weder für den Erhalt noch die Rückgabe. Der Vermieter hat dem Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs eine Quittung über die Rückzahlung bzw. Verrechnung auszuhändigen.

(4) Haftungsfreistellung

Der Vermieter stellt Drivable von sämtlichen Ansprüchen frei, die der Mieter aufgrund von Einbehalt oder verspäteter Freigabe der Kaution gegen Drivable geltend macht, soweit die Ursache im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt (z. B. verspätete Schadensmeldung, unberechtigte Forderung).

§ 8 Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts

(1) Gesetzlicher Hintergrund

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14‑tägiges Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 1 BGB, § 11 FAGG). Für Verträge über die zeitlich bestimmte Vermietung von Kraftfahrzeugen besteht jedoch eine gesetzliche Ausnahme:

• in Deutschland gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB,

• in Österreich gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG.

Danach findet das Widerrufsrecht keine Anwendung, wenn sich der Vertrag auf die Bereitstellung eines Fahrzeugs zu einem spezifischen Termin oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums bezieht.

(2) Anwendungsbereich

Alle über die Plattform getätigten Buchungen sehen einen konkreten Mietzeitraum (Beginn‑ und Enddatum sowie Uhrzeit) vor. Damit erfüllen sämtliche Verträge das Tatbestandsmerkmal „Bereitstellung eines Fahrzeugs zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum" i. S. v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB bzw. § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG. Folglich steht dem Mieter kein gesetzliches Widerrufsrecht zu – unabhängig davon, wie weit der Mietbeginn in der Zukunft liegt.

(3) Transparenzpflichten

Der Mieter wird

1. vor Abgabe seiner Buchungsanfrage auf der Fahrzeugdetailseite,

2. im Checkout in unmittelbarer Nähe des Bestellbuttons sowie

3. in der Buchungsbestätigung klar und verständlich darauf hingewiesen, dass für die ausgewählte Fahrzeugmiete kein Widerrufsrecht besteht und der Mieter seine Entscheidung daher nicht ohne Angabe von Gründen widerrufen kann. Im Checkout muss der Mieter den Hinweis über eine nicht vorausgewählte Checkbox ausdrücklich bestätigen.

(4) Kulanzregelungen des Vermieters

Unabhängig vom gesetzlichen Ausschluss können Vermieter freiwillig flexiblere Stornobedingungen oder Rücktrittsrechte anbieten. Solche Kulanzregelungen berühren den gesetzlichen Ausschluss des Widerrufsrechts nicht. Drivable stellt sicher, dass sämtliche abweichenden Storno- oder Rücktrittsregelungen im jeweiligen Inserat sowie in jedem Schritt des Buchungsprozesses auf den relevanten Screens klar ersichtlich und für den Mieter jederzeit abrufbar sind.

§ 9 Pflichten der Vermieter

(1) Eigentum und Verfügungsberechtigung

Der Vermieter sichert zu, dass er zum Zeitpunkt jeder Buchung rechtmäßiger Eigentümer oder zur Untervermietung berechtigt ist und das Fahrzeug frei von Rechten Dritter (einschließlich Pfandrechten, Sicherungsübereignungen oder Arrestbeschlüssen) ist.

(2) Fahrzeugzustand, Wartung und Zulassung

1. Das Fahrzeug muss sich bei Übergabe in verkehrs- und betriebssicherem Zustand befinden, insbesondere:

o gültige Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO) bzw. § 57a‑Pickerl (AT),

o kein überfälliger Wartungsdienst,

o Profiltiefe der Reifen ≥ gesetzlichem Mindestmaß,

o schadstofffreies Interieur.

2. Alle vorgeschriebenen Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I/Kfz‑Schein, grüne Versicherungskarte bei Auslandsfahrten) sind mitzuführen.

3. Sicherheits- und Notfallausrüstung (Warnweste, Verbandkasten, Warndreieck; bei E‑Fahrzeugen Ladekabel Typ 2) ist vollständig und einsatzbereit.

(3) Versicherungsschutz

Das vermietete Fahrzeug muss während der gesamten Mietdauer über einen gesetzlich zulässigen Versicherungsschutz für Selbstfahrervermietfahrzeuge verfügen. Der Vermieter bestätigt, dass diese Versicherung sämtliche behördlich vorgeschriebenen Deckungen umfasst und lückenlos in Kraft ist. Auf Anforderung des Mieters ist ein entsprechender Versicherungsnachweis vorzulegen.

(4) Inserats‑ und Preisangaben

1. Alle in der Plattform eingestellten Fahrzeuginformationen (Modell, Baujahr, Kraftstoffart, Getriebe, Kilometerstand, Ausstattungsmerkmale) müssen zutreffend und vollständig sein.

2. Preise sind als Endpreise (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) anzugeben und müssen alle verpflichtenden Kostenbestandteile (Service‑, Reinigungs‑ oder Zustellgebühren) ausweisen.

3. Änderungen am Fahrzeug oder an den Konditionen sind unverzüglich im Inserat zu aktualisieren.

(5) Buchungsverwaltung und Kommunikation

1. Mietanfragen sind innerhalb der angezeigten Frist zu bearbeiten.

2. Stornierungen dürfen nur über die dafür vorgesehenen Funktionen der Plattform erfolgen.

3. Der Vermieter verpflichtet sich, die Chat‑Kommunikation über die Plattform zu nutzen und innerhalb von 24 Stunden auf Nachrichten des Mieters zu reagieren.

(6) Steuer‑ und Abgabepflichten

Der Vermieter trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einnahmen (Einkommen‑/Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) sowie etwaiger lokaler Abgaben. Drivable stellt dem Vermieter sämtliche über die Plattform erzielten Umsätze einschließlich der zugehörigen Rechnungen jederzeit übersichtlich im Vermietermodus der App zur Verfügung.

(7) Rechts‑ und Gesetzeseinhaltung

Der Vermieter hält sämtliche für ihn geltenden Rechtsvorschriften ein, insbesondere Straßenverkehrs‑, Umwelt‑ und Verbraucherschutzrecht sowie allfällige Meldepflichten nach § 22f UStG (DE) bzw. Plattform‑Meldevorordnung (EU DAC 7).

(8) Verbotene Praktiken

Dem Vermieter ist untersagt,

• Buchungen außerhalb der Plattform abzuwickeln (Umgehung der Service Fee),

• manipulierte Kilometerstände anzugeben,

• diskriminierende Auswahlkriterien ggü. Mietern anzuwenden (§ 19 AGG),

(9) Schadens‑ und Pannenmanagement

Schäden oder Pannen, die während der Mietzeit bekannt werden, sind unverzüglich mitzuteilen. Der Vermieter hat ein transparentes Verfahren zur Schadensdokumentation und ‑abwicklung bereitzuhalten.

(10) Freistellung

Der Vermieter stellt Drivable von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einem Verstoß gegen die Pflichten dieses § 9 resultieren, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.

(11) Vertragsmäßiges Straf‑ und Sanktionsregime

Bei schweren oder wiederholten Pflichtverstößen ist Drivable berechtigt, das Vermieter‑Konto gemäß § 14 zu sperren und eine Vertragsstrafe nach § 12 geltend zu machen.

§ 10 Pflichten der Mieter

(1) Fahrerlaubnis und Mindestalter

Der Mieter sowie jede von ihm benannte Zusatzperson (gemeinsam „Fahrer") müssen

1. im Besitz einer zum Fahrzeug passenden, in Deutschland bzw. Österreich gültigen Fahrerlaubnis sein und

2. das im Inserat angegebene Mindestalter erreicht haben.

Bei Fahrzeugen der Premium‑ oder Sportwagenklasse kann der Vermieter ein höheres Mindestalter oder eine längere Führerscheindauer verlangen; dies ist im Inserat anzugeben.

(2) Zahlungspflichten

Der Mieter verpflichtet sich,

1. die Reservierungsgebühr bzw. den gesamten Mietpreis fristgerecht gemäß § 5 Abs. 3 zu zahlen und

2. etwaige Zusatzkosten (z. B. Mehrkilometer, Reinigungsgebühr, Bußgelder) nach Aufforderung des Vermieters zu begleichen.

(3) Vertragsgemäße Nutzung

Das Fahrzeug darf ausschließlich

• im öffentlichen Straßenverkehr innerhalb der in der Buchung angegebenen Nutzungszone genutzt werden,

• weder für motorsportliche Veranstaltungen noch Fahrten auf Rennstrecken oder Off‑Road‑Gelände eingesetzt werden,

• nicht zum gewerblichen Personentransport (Taxi, Ride‑Sharing) oder zur Fahrschulausbildung verwendet werden,

• nicht an Dritte weitervermietet oder in sonstiger Weise entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden.

(4) Pflicht zur Sorgfalt

Der Mieter verpflichtet sich,

• das Fahrzeug schonend und gemäß Betriebsanleitung zu behandeln,

• regelmäßig den Füllstand kritischer Betriebsstoffe (Kühlmittel, Motoröl, Reifenluftdruck) zu prüfen,

• das Fahrzeug stets ordnungsgemäß abzuschließen und gegen Diebstahl zu sichern.

(5) Rauch‑ und Tierverbot

Rauchen im Fahrzeug sowie das Mitführen von Tieren sind untersagt, sofern der Vermieter im Inserat keine ausdrückliche Erlaubnis erteilt hat. Zuwiderhandlungen können zu Reinigungs‑ und Schadenskosten führen.

(6) Kilometer‑ und Lade-/Tankregelung

Der Mieter hat die im Inserat definierten Freikilometer einzuhalten. Bei Überschreitung wird pro zusätzlichem Kilometer der im Inserat genannte Mehrkilometersatz fällig. Das Fahrzeug ist

• bei Verbrennern mit dem vereinbarten Tankfüllstand

• bei E‑Fahrzeugen mit dem vereinbarten Ladestand zurückzugeben.

(7) Rückgabe

Der Mieter hat das Fahrzeug spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt an dem im Mietvertrag festgelegten Ort in gereinigtem Zustand zurückzugeben.

(8) Meldepflicht bei Schadensfällen, Pannen und Verstößen

Unfälle, Pannen oder Schäden sowie behördliche Maßnahmen (z. B. Beschlagnahme) sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Stunde telefonisch und über die Plattform zu melden. Die Notfall‑Telefonnummer des Vermieters ist während einer aktiven Miete in den Buchungsdetails jederzeit abrufbar. Polizeiliche Aufnahme ist bei Personenschäden oder Drittschäden zwingend zu veranlassen.

(9) Verkehrs‑ und Ordnungswidrigkeiten

Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit begangenen Verkehrs‑ und Parkverstöße sowie Maut‑ und Umweltzonen‑Gebühren.

(10) Auslandsfahrten

Fahrten außerhalb der vereinbarten Länder sind nur mit expliziter Zustimmung des Vermieters zulässig. Bei Verstoß haftet der Mieter für sämtliche hieraus entstehenden Schäden oder Kosten.

(11) Telematik‑ und Standortdaten

Soweit das Fahrzeug mit einem Telematik‑ oder GPS‑System ausgestattet ist, stimmt der Mieter der Erhebung und Verarbeitung der Fahrtdaten zum Zweck der Vertragsdurchführung (z. B. Diebstahlschutz, Kilometer‑Abrechnung, Unfallaufklärung) zu.

(12) Freistellung

Der Mieter stellt den Vermieter und Drivable von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf Verstöße des Mieters gegen Bestimmungen dieses § 10 zurückzuführen sind, einschließlich Buß‑ und Verwarnungsgeldern sowie Abschlepp‑, Rechtsanwalts‑ und Gerichtskosten.

§ 11 Haftung

(1) Haftung von Drivable

1. Drivable haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Drivable, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung von Drivable auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

3. Für alle übrigen Fälle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von Drivable ausgeschlossen.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie nach § 276 Abs. 1 S. 1 BGB, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

5. Drivable haftet nicht für unrichtige oder unvollständige Angaben der Nutzer (z. B. Fahrzeuginformationen) oder für Vertragsverstöße des Vermieters bzw. Mieters; § 11 Abs. 2 und 3 bleiben unberührt.

(2) Haftung des Vermieters gegenüber dem Mieter und Drivable

Der Vermieter haftet dem Mieter nach den gesetzlichen mietrechtlichen Vorschriften sowie gemäß den individuellen Vereinbarungen des Mietvertrags. Gegenüber Drivable haftet der Vermieter für sämtliche Schäden, die aus einem Verstoß gegen diese AGB oder sonstige Rechtsverletzungen resultieren, einschließlich Kosten der Rechtsverfolgung.

(3) Haftung des Mieters gegenüber dem Vermieter und Drivable

Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 280 ff., 823 BGB, sowie nach den Bestimmungen des vor Ort geschlossenen Mietvertrags. Gegenüber Drivable haftet der Mieter für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung seiner Pflichten aus diesen AGB entstehen.

(4) Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, sofern die Nichterfüllung unmittelbar auf Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, Krieg, Strom‑ oder Netzausfälle) zurückzuführen ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die betreffende Partei nicht zu vertreten hat. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über das Ereignis informieren.

(5) Mitverschulden

Eine Partei muss sich ein mitwirkendes Verschulden (z. B. unzureichende Mitwirkungspflichten, verspätete Schadensmeldung) zurechnen lassen (§ 254 BGB). Dies gilt entsprechend für den Mieter und den Vermieter.

(6) Datenverlust

Soweit der Nutzer Daten oder Inhalte in die Plattform einstellt, hat er regelmäßige Sicherungskopien zu erstellen. Bei von Drivable fahrlässig verursachtem Datenverlust haftet Drivable nur für den Aufwand, der erforderlich ist, um die Daten unter Einsatz ordnungsgemäßer Datensicherungssysteme des Nutzers wiederherzustellen.

(7) Externe Links und Inhalte

Soweit die Plattform auf Websites oder Inhalte Dritter verweist, macht sich Drivable diese Inhalte nicht zu eigen und übernimmt hierfür keine Haftung. Für rechtswidrige Inhalte ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich (§ 10 DSA).

§ 12 Vertragsstrafe bei Plattformumgehung

(1) Zweck der Vertragsstrafe

Die wirtschaftliche Grundlage der Plattform besteht in der Erhebung der Service Fee (§ 6). Um die Integrität dieses Geschäftsmodells zu schützen, verpflichten sich Vermieter und Mieter, sämtliche Fahrzeugvermietungen, die über die Plattform angebahnt wurden, auch über die Plattform abzuwickeln.

(2) Tatbestände der Umgehung

Eine Plattformumgehung liegt insbesondere vor, wenn

1. Vermieter und/oder Mieter eine Buchung ganz oder teilweise außerhalb der Plattform abschließen, obwohl die Mietanbahnung über Drivable erfolgte,

2. Preis‑ oder Provisionsbestandteile gegenüber Drivable verschleiert oder falsch ausgewiesen werden,

3. Drivable zur Verschleierung von Umsätzen oder zur Reduzierung der Service Fee unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht werden.

(3) Höhe der Vertragsstrafe

Für jeden schuldhaften Verstoß gegen Abs. 2 kann Drivable eine Vertragsstrafe von bis zu 1 000 € verhängen.

Die konkrete Höhe setzt Drivable nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest und berücksichtigt dabei insbesondere

• den Umfang der entgangenen Service Fee,

• die Schwere des Verstoßes sowie

• etwaige Wiederholungen.

(4) Fälligkeit und Geltendmachung

Die Vertragsstrafe ist mit Zugang der schriftlichen Geltendmachung durch Drivable sofort fällig. Drivable kann die Vertragsstrafe über Stripe Connect oder SEPA‑Lastschrift vom Vermieter einziehen.

(5) Anrechnung und weitergehender Schadenersatz

Die Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch von Drivable angerechnet (§ 340 Abs. 2 BGB). Drivable bleibt berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

(6) Fortbestehen der übrigen Pflichten

Die Zahlung der Vertragsstrafe entbindet den Vermieter bzw. den Mieter nicht von der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten. Drivable behält sich vor, bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen das Nutzerkonto gemäß § 14 zu sperren.

§ 13 Nutzungsrechte an Inhalten

(1) Von Nutzern bereitgestellte Inhalte

"Inhalte" sind alle Daten, Texte, Bilder, Videos, Bewertungen, Metadaten oder sonstigen Materialien, die Vermieter oder Mieter auf der Plattform hochladen, einstellen oder in sonstiger Weise bereitstellen (z. B. Fahrzeugfotos, Beschreibungen, Firmenlogos, Profilbilder, Chat‑Nachrichten).

(2) Einräumung von Nutzungsrechten

Der jeweilige Rechteinhaber räumt Drivable an den Inhalten ein nicht‑ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Recht ein,

1. die Inhalte auf der Plattform sowie in angeschlossenen Sub‑Domains und Apps öffentlich zugänglich zu machen, darzustellen, zu vervielfältigen und technisch zum Abruf bereitzuhalten,

2. die Inhalte zu Zwecken des Betriebs, der Vermarktung und Weiterentwicklung der Plattform (z. B. in Newslettern, Social‑Media‑Kanälen oder SEA‑Kampagnen) zu verwenden,

3. die Inhalte zur Fehleranalyse, Datensicherung und Verbesserung des Such‑ und Ranking‑Algorithmus zu analysieren,

4. Formate, Auflösungen oder Dateitypen zu konvertieren, sofern dies zur optimalen Darstellung oder Performance erforderlich ist.

(3) Urheber‑ und Kennzeichenrechte Dritter

Der Nutzer garantiert, dass (i) er Inhaber sämtlicher erforderlicher Rechte an den bereitgestellten Inhalten ist oder (ii) über eine gültige Lizenz verfügt, die Einräumung der in Abs. 2 genannten Rechte ohne Verletzung Rechte Dritter zu gestatten. Der Nutzer stellt Drivable von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Garantie resultieren, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.

(4) Persönlichkeits‑ und Datenschutzrecht

Soweit Inhalte personenbezogene Daten (z. B. Gesichter, Kennzeichen, Wohnadressen) enthalten, hat der Nutzer sicherzustellen, dass die Abbildung rechtmäßig ist und keine Rechte Betroffener verletzt. Unzulässig sind insbesondere Aufnahmen, die

• ohne Zustimmung identifizierbare Personen zeigen,

• staatliche Kennzeichen unkenntlichkeitsfrei fotografieren, sofern die Personen‑ oder Halter‑Beziehbarkeit nicht ausgeschlossen werden kann.

Drivable behält sich vor, solche Inhalte unverzüglich zu löschen oder zu anonymisieren.

(5) Verbotene Inhalte

Es ist untersagt, Inhalte einzustellen, die

• gegen geltendes Recht verstoßen (z. B. strafrechtlich relevante Äußerungen, urheberrechtsverletzende Kopien),

• pornografisch, gewaltverherrlichend oder diskriminierend sind,

• kommerzielle Werbung für Dritt‑Plattformen oder Dienstleistungen enthalten, die in direktem Wettbewerb zu Drivable stehen.

(6) Entfernungsrecht von Drivable

Drivable ist berechtigt, Inhalte, die gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht verstoßen, ohne Vorankündigung zu entfernen, deren Veröffentlichung zu verzögern oder das betreffende Nutzerkonto vorübergehend zu sperren.

(7) Beendigung der Rechte

Mit Löschung des Nutzerkontos werden die Nutzungsrechte an den zugehörigen Inhalten automatisch beendet. Davon ausgenommen sind (i) Inhalte, die zur Vertragserfüllung (z. B. Abrechnungsbelege, Bewertungen) archiviert werden müssen, und (ii) solche, die im Rahmen von Marketingmaterial bereits veröffentlicht wurden; hier besteht ein Hinauswirkungsrecht bis zur Einstellung der Werbemaßnahme.

(8) Keine Vergütung

Für die Nutzung der Inhalte gemäß Abs. 2 steht dem Nutzer keine gesonderte Vergütung zu; die Gegenleistung ist mit der Bereitstellung der Plattform abgegolten.

§ 14 Laufzeit, Sperrung, Kündigung

(1) Laufzeit des Plattformvertrags

Der zwischen dem Nutzer und Drivable geschlossene Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Account-Löschung durch den Nutzer

Der Nutzer kann seine auf der Plattform gelisteten Fahrzeuge jederzeit eigenständig entfernen. Anschließend kann er über die In‑App‑Funktion „Account löschen" die vollständige Löschung seines Nutzerkontos beantragen. Drivable bearbeitet den Antrag in der Regel innerhalb von 7 Kalendertagen. Während dieser Bearbeitungszeit offene Buchungen oder Forderungen werden nach Maßgabe dieser AGB abgewickelt; § 14 Abs. 5 bleibt unberührt.

(3) Ordentliche Kündigung durch Drivable

Drivable kann den Nutzungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen.

(4) Außerordentliche Kündigung und Sofort-Deaktivierung / Sperrung

Drivable legt höchsten Wert auf die Integrität, den Ruf und das Außenbild der Plattform. Drivable ist daher berechtigt, den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder einen Account – insbesondere Vermieter‑Accounts – jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist ganz oder teilweise zu deaktivieren, wenn dies nach billigem Ermessen erforderlich ist, um

1. die Integrität oder Sicherheit der Plattform,

2. den guten Ruf von Drivable oder der angeschlossenen Vermieter,

3. die Interessen anderer Nutzer oder

4. gesetzliche Vorgaben zu schützen.

Darüber hinaus ist Drivable zu einer fristlosen Kündigung oder Sperrung berechtigt, wenn

• der Nutzer wiederholt oder schwerwiegend gegen diese AGB oder geltendes Recht verstößt,

• ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Nutzers gestellt wird oder eine Vermögenslosigkeit offenkundig ist,

• offene Forderungen trotz Mahnung und Fristsetzung nicht beglichen werden,

• ein berechtigter Verdacht auf betrügerische Handlungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht,

• Drivable hierzu gesetzlich (z. B. nach DSA, GwG) verpflichtet ist.

Vor einer Deaktivierung oder Sperrung wird der Nutzer – außer bei Gefahr im Verzug oder laufenden Ermittlungen – vorab über die Gründe informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme; eine erneute Aktivierung ist nach Beseitigung des Verstoßes oder Wegfall der Gefährdungslage möglich.

(5) Wirkungen der Kündigung / Sperrung

1. Bereits angenommene, aber noch nicht ausgeführte Buchungen bleiben wirksam und sind vom Vermieter bzw. Mieter vertragsgemäß zu erfüllen, sofern Drivable nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt.

2. Offene Zahlungsansprüche (Service Fee, Chargebacks, Vertragsstrafen) bleiben bestehen und werden mit Kündigungswirksamkeit sofort fällig.

3. Nach Kündigung wird der Zugang zum Account gesperrt; abrechnungsrelevante Daten sowie gesetzlich aufzubewahrende Informationen (z. B. Rechnungen) archiviert Drivable für die gesetzliche Aufbewahrungsdauer und sperrt sie für den normalen Zugriff.

(6) Datenexport

Auf Verlangen stellt Drivable dem Nutzer innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung eine maschinenlesbare Exportdatei seiner Umsatzdaten zur Verfügung.

(7) Fortgeltung einzelner Bestimmungen

Die Regelungen aus §§ 6, 9, 10, 11, 12 und 13 gelten nach Vertragsbeendigung fort, soweit sie Ansprüche oder Pflichten betreffen, die zeitlich darüber hinauswirken (z. B. Haftung, Vertragsstrafe, Nutzungsrechte, Freistellungen).

§ 15 Bewertungen und Moderation

(1) Bewertungsfunktion

Nach Abschluss einer Buchung können Mieter den Vermieter und das Fahrzeug sowie Vermieter den Mieter über ein Fünf‑Sterne‑System (1 = sehr schlecht bis 5 = sehr gut) bewerten und einen freien Kommentar hinterlassen. Die Abgabe ist freiwillig, jedoch nur einmal pro abgeschlossener Buchung möglich.

(2) Richtlinien für Bewertungen

Bewertungen dürfen ausschließlich wahrheitsgemäße, sachbezogene und nicht diskriminierende Angaben enthalten. Unzulässig sind insbesondere:

• Beleidigungen, Verleumdungen oder Hassrede,

• personenbezogene Daten (z. B. Adresse, Telefonnummer),

• Werbung oder Spam,

• Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen.

(3) Verifizierung und Veröffentlichung

Bewertungen werden erst nach automatischer Prüfung auf Spam und offensichtliche Regelverstöße veröffentlicht (max. 24 h Verzögerung). Eine inhaltliche Vorab‑Zensur findet nicht statt; Drivable behält sich jedoch vor, Bewertungen nachträglich zu entfernen oder zu bearbeiten, sofern sie gegen Abs. 2 verstoßen.

(4) Manipulationsverbot

Es ist untersagt, das Bewertungssystem durch Fake‑Konten, Belohnungen, Drohungen oder andere Formen unlauterer Einflussnahme zu manipulieren. Drivable kann bei Verstoß Bewertungen löschen, Accounts sperren und eine Vertragsstrafe gemäß § 12 geltend machen.

(5) Aggregierung und Ranking

Die Gesamtnote eines Vermieters oder Fahrzeugs ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel aller freigegebenen Sternebewertungen.

(6) Keine Haftung für Nutzerbewertungen

Bewertungen geben ausschließlich die subjektive Meinung des jeweiligen Nutzers wieder. Drivable macht sich diese Inhalte nicht zu eigen und haftet gemäß § 11 nur nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 16 Streitbeilegung, Schlichtung und Kooperation

(1) Interne Beschwerdestelle

Nutzer können Beschwerden jederzeit über den Kundensupport (E‑Mail oder In‑App‑Formular) einreichen. Drivable prüft jede Beschwerde binnen 14 Kalendertagen und unterbreitet, sofern möglich, einen Lösungsvorschlag.

(2) Obligatorisches außergerichtliches Einigungsversuch

Vor Einleitung gerichtlicher Schritte verpflichten sich alle Parteien – insbesondere Vermieter – zunächst, eine gütliche Einigung durch ein Schlichtungs‑ oder Mediationsverfahren bei einer neutralen, anerkannten Stelle (z. B. IHK‑Schlichtungsstelle, DIS oder ein zertifizierter Mediator) anzustreben. Die Kosten des Verfahrens trägt – vorbehaltlich einer abweichenden Kostenentscheidung der Schlichtungsstelle – die Partei, die Ansprüche gegen Drivable geltend macht. Ein gerichtliches Verfahren ist erst zulässig, wenn das Schlichtungsverfahren für gescheitert erklärt wurde oder 60 Tage ohne Einigung verstrichen sind. Gesetzliche Verbraucherrechte (z. B. einstweiliger Rechtsschutz) bleiben unberührt.

(3) Online‑Streitbeilegung (OS‑Plattform)

Die Europäische Kommission betreibt eine Plattform zur Online‑Streitbeilegung. Drivable ist zur Teilnahme an einem dortigen Verfahren nicht verpflichtet und nimmt daran nicht teil.

(4) Freiwillige Teilnahme an nationalen Schlichtungsstellen

Ungeachtet Abs. 3 erklärt sich Drivable bereit, im Streitfall mit einem Verbraucher freiwillig an folgenden Schlichtungsverfahren teilzunehmen:

• Deutschland: Universalschlichtungsstelle des Bundes, Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).

• Österreich: Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte, Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien (https://www.verbraucherschlichtung.at).

Eine Anrufung ist erst zulässig, nachdem das interne Verfahren nach Abs. 1 abgeschlossen ist.

(5) Verzicht auf Sammel‑ und Gruppenklagen

Soweit gesetzlich zulässig, verzichten Nutzer auf die Beteiligung an Sammel‑, Massen‑ oder Gruppenklagen gegen Drivable. Gesetzlich zwingende Teilnahmerechte von Verbrauchern an kollektiven Rechtsschutzverfahren bleiben hiervon unberührt.

(6) Beweiswirkung elektronischer Kommunikation

Die Parteien erkennen E‑Mails, Messenger‑Nachrichten, In App Chat‑Nachrichten, elektronische Dokumente sowie systemseitige Logfiles der Plattform als zulässige Beweismittel an, sofern gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.

(7) Kooperation bei Ermittlungen

Nutzer verpflichten sich, bei internen Untersuchungen von Drivable, bei Anfragen von Versicherungen und bei straf‑ oder zivilrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform vollständig und unverzüglich zu kooperieren.

(8) Vorbehalt zwingender gesetzlicher Verfahren

Diese Regelungen berühren nicht das Recht der Parteien, in dringenden Fällen gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch zu nehmen oder gesetzlich vorgeschriebene Beschwerde‑ und Aufsichtsverfahren einzuleiten.

§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt (Art. 6 Abs. 2 Rom-I).

(2) Gerichtsstand für Unternehmer

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von Drivable in 63594 Hasselroth (Hessen, Deutschland).

(3) Verbrauchergerichtsstand und Verfahrenssprache

Verbraucher können Klagen gegen Drivable nach ihrer Wahl entweder

1. vor dem für ihren Wohnsitz zuständigen Gericht oder

2. vor dem sachlich und örtlich zuständigen Gericht am Sitz von Drivable

erheben (Art. 18 Abs. 1 Brüssel Ia-VO).

Soweit gesetzlich zulässig, behält sich Drivable vor, Verbraucher grundsätzlich am Gericht seines eigenen Sitzes zu verklagen; eine Klage am Wohnsitz des Verbrauchers erfolgt nur, wenn zwingende Vorschriften des Art. 18 Abs. 2 Brüssel Ia-VO dies vorschreiben.

Für sämtliche gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Deutsch ausschließliche Verfahrens- und Vertragssprache. Entstehen Übersetzungskosten, trägt sie die Partei, die eine andere Sprache verwendet oder deren Unterlagen in eine andere Sprache übersetzt werden müssen.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen dieser AGB

Drivable kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern.

a) Vermieter (Unternehmer): Änderungen gelten 24 Stunden nach Bekanntgabe ausschließlich für künftig eingehende Mietanfragen sowie Buchungen, die der Vermieter erst nach Ablauf dieser Frist annimmt. Für bereits angenommene Buchungen bleibt die bei Annahme geltende AGB-Fassung maßgeblich. Der Vermieter kann der Änderung innerhalb der 24-Stunden-Frist in Textform widersprechen.

b) Mieter (Verbraucher): Änderungen werden frühestens 14 Tage nach Bekanntgabe wirksam. Drivable weist Verbraucher in klarer, verständlicher Form auf ihr Widerspruchsrecht hin.

Änderungen, die ausschließlich vorteilhaft sind oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben vorgenommen werden, können sofort wirksam werden.

Die Bekanntgabe erfolgt in Textform per E-Mail an die hinterlegte Adresse.

(2) Nebenabsprachen, Änderungen oder Ergänzungen

Nebenabsprachen, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

(3) Abtretung und Aufrechnung

Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag dürfen ohne Zustimmung der anderen Partei nicht abgetreten werden. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Drivable ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

(4) Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(5) Sprachklausel

Soweit in diesen AGB Begriffe in männlicher Form verwendet werden, gilt die weibliche und diverse Form gleichermaßen.